-A +A

Beitragsstaffel

Jedes neue Mitglied hat eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Diese beträgt zurzeit:

für Gemeinden und sonstige kleinere kommunale Einrichtungen 150,00 €
für Sparkassen, Stadtwerke, Stadtwirtschaften, Krankenhäuser, Wohnungs- und Wohnungsbaugesellschaften, Nahverkehrsbetriebe, Energieversorgungsbetriebe, Landratsämter, kreisfreie Städte, größere Wasser- und Abwasserzweckverbände 350,00 €

Der jährliche Mitgliedsbeitrag, der sich aus einem Grundbetrag und einem Beitrag nach Beschäftigten zusammensetzt, beträgt zurzeit:

Grundbetrag

für Gemeinden, Städte und Verwaltungsgemeinschaften
bis 10 Beschäftigte 490,00 €
11 - 20 Beschäftigte 550,00 €
21 - 50 Beschäftigte 650,00 €
51 - 100 Beschäftigte 750,00 €
über 100 Beschäftigte 900,00 €
für sonstige kommunale Einrichtungen
bis 20 Beschäftigte 490,00 €
21 - 50 Beschäftigte 590,00 €
51 - 100 Beschäftigte 690,00 €
über 100 Beschäftigte 790,00 €
für Sparkassen
bis 300 Beschäftigte 3.250,00 €
301 - 500 Beschäftigte 3.500,00 €
über 500 Beschäftigte 4.000,00 €
für Krankenhäuser
bis 300 Beschäftigte 1.150,00 €
über 300 Beschäftigte 1.650,00 €
für Landratsämter 2.450,00 €
für kreisfreie Städte 2.450,00 €
für Wohnungs- und Wohnungsbaugesellschaften, Nahverkehrsbetriebe, Energieversorgungsbetriebe, Stadtwerke, Stadtwirtschaften, Wasser- und Abwasserzweckverbände
bis 50 Beschäftigte 750,00 €
51 - 100 Beschäftigte 1.150,00 €
über 100 Beschäftigte 1.650,00 €

Beitrag nach Beschäftigten
pro Beschäftigten bis 1.000 Beschäftigte
pro Beschäftigten ab dem 1.001. Beschäftigte 
(maximal 21.100,00 €)

.
5,80 €
4,80 €
 

 

»