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Vorstellung

Der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen e. V. ist eine Einrichtung, welche die Interessen der Kommunen, Landkreise, Zweckverbände, Sparkassen und sonstigen kommunalen Einrichtungen des Freistaates Thüringen wahrnimmt.

Er ist neben den anderen kommunalen Verbänden eine weitere Säule der kommunalen Selbstverwaltung.

Der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen e. V. nimmt die Interessen seiner Mitglieder in arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten wahr. Maßgeblich ist er bei bundesweiten, sogenannten großen Tarifrunden und, eingebunden in die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), bei allen anderen Tarifverhandlungen vertreten. Aber auch bei bezirklichen und örtlichen Tarifverhandlungen ist der KAV Thüringen e. V. beteiligt.

Über wichtige arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Neuerungen und Probleme werden die Mitglieder laufend durch Rundschreiben informiert. Mit den Rundschreiben werden weiterhin neu abgeschlossene Tarifverträge und Änderungstarifverträge versehen mit ausführlichen Durchführungshinweisen übersandt. Wichtige arbeitsgerichtliche Urteile werden in unserer Urteilssammlung bekanntgegeben und ggf. auch kommentiert. Der KAV Thüringen e. V. berät individuell in allen einschlägigen Fragen des Tarif-, Arbeits- und Sozialrechts schriftlich, telefonisch und persönlich. Er übernimmt die Prozessvertretung der ordentlichen Mitglieder sowie der Gastmitglieder in Streitigkeiten, die ihre Grundlage im Arbeitsverhältnis haben bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Auch in Mitbestimmungsangelegenheiten der Personalvertretung, sei es der Personal- oder Betriebsrat, vertritt der KAV Thüringen e. V. die ordentlichen Mitglieder sowie die KAV Thüringen e. V. Gastmitglieder. Ferner bietet der Verband seine Unterstützung bei der Stellenbewertung und bei sonstigen Eingruppierungsangelegenheiten an, welche die Arbeitnehmer unserer Mitglieder betreffen.

Dieser umfangreiche Dienst an unseren Mitgliedern wird durch einen jährlichen Mitglieds-beitrag abgedeckt. Lediglich für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, Einigungsstellen bzw. Mediationsverfahren durch einen Vertreter unseres Verbandes wird pro Gerichts-/Verfahrenstag für die entstandenen Unkosten ein Reisekostenbeitrag von zurzeit 70,00 Euro veranschlagt.

Neben diesen Aufgaben ist der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen e. V. in den Selbstverwaltungsorganen der Unfallkasse Thüringen, der Landesversicherungsanstalt und der AOK Thüringen vertreten.

Weiterhin hat der Verband für seinen Geschäftsbereich das Vorschlagsrecht für die Besetzung von ehrenamtlichen Richtern in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Die Satzung KAV Thüringen kennt (originäre) Mitglieder und Gastmitglieder (§ 3 der Satzung). Die (originären) Mitglieder unterscheiden sich von den Gastmitgliedern vor allem dadurch, dass sie tarifgebunden im Sinne des § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind. Gastmitglieder unterliegen dieser Tarifbindung nicht.

Zur Geschichte des Verbandes:

Die Gründungsversammlung fand in Jena am 20.07.1990 statt, auf der ein vorläufiger Arbeitsstab gebildet wurde. Anlässlich der konstituierenden Sitzung des KAV Thüringen e. V. am 04.09.1990 wurde der Vorstand des Verbandes gewählt. Die Geschäftsleitung nahm ein ehrenamtlicher Geschäftsführer wahr.

Mit der Wahl des Geschäftsführers im Dezember 1990 und dessen Dienstantritt im Januar 1991 begann der eigentliche Aufbau des Verbandes. Sein erstes Domizil fand der Verband im heutigen Hause des Thüringischen Landkreistages in Erfurt, Richard-Breslau-Straße.

Wegen räumlicher Enge musste der Verband mangels anderer Gelegenheiten den Umzug nach Weimar-Schöndorf betreiben, was sich letztlich auf die Zusammenarbeit mit der Landesregierung und anderen kommunaler Spitzenverbände nicht als förderlich für die tägliche Arbeit des Verbandes herausstellte. Eine neuerliche Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, welche den Verband langfristig beherbergen sollte, musste intensiv betrieben werden. Diese Möglichkeit bot sich mit dem Kauf des Grundstücks Alfred-Hess-Straße 31 a in Erfurt.

Die entsprechenden Vorstands- und Hauptausschussbeschlüsse zu diesem Schritt waren vor allem durch die räumlich Nähe zu anderen Einrichtungen, wie Sitz der Landesregierung, Ministerien, Sitz des Thüringischen Landkreistages oder auch des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen geprägt.

Umfangreiche Um- und Ausbauarbeiten waren nötig, hier eine moderne Dienstleistungseinrichtung, die allen neuzeitlichen Anforderungen gerecht wird, entstehen zu lassen. Mit dem Umzug in die neue Geschäftsstelle im September 1994 hat der Verband ein auch an der zukünftigen Entwicklung und den steigenden Anforderungen gerecht werdendes Domizil gefunden.

Der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen e. V. ist zu erreichen unter:
Alfred-Hess-Straße 31a in 99094 Erfurt
Telefon: (0361) 22011-0
Telefax: (0361) 22011-18
e-mail: info@kav-thueringen.de